Anlagerichtlinie

Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Lüneburger Bürgerstiftung 

die auch für die von ihr treuhänderisch verwalteten Stiftungen gelten soll:

  • Hermann-Stoltz-Stiftung
  • Hermann u. Harry Behrens-Stiftung

Auch für künftige Zustiftungen und noch zu verwaltende Treuhandvermögen gelten die Vorgaben.

Spenden und andere der zeitnahen Mittelverwendung unterliegenden Gelder sind fristenkongruent zu verwahren.

Der Vorstand der Lüneburger Bürgerstiftung beschließt folgende Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Lüneburger Bürgerstiftung.

 

  1. Allgemeines

Die Stiftung ist eine rechtlich selbständige Stiftung Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lüneburg.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Das Stiftungsvermögen besteht seit Errichtung der Lüneburger Bürgerstiftung aus Bar- und Grundvermögen, wie es sich aus der jährlichen Vermögensaufstellung ergibt. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauernd ungeschmälert in seinem Wert zu erhalten und möglichst ertragreich anzulegen. Es wird versucht, stetig Erträge zu erzielen, um eine effektive Stiftungsarbeit gemäß Satzung zu gewährleisten. Der reale Vermögenserhalt wird stetig angestrebt. Umschichtungen sind zulässig.

 

  1. Aufgabenverteilung

Satzungsgemäß ist der Vorstand der Lüneburger Bürgerstiftung als Kollegialorgan verantwortlich für die Anlage des Vermögens, die laufende Verwaltung des Stiftungsvermögens und für die Verwaltung der Stiftungs-Immobilien. Der Fachbereich Finanzen führt die Beschlüsse des Vorstandes aus. In Zusammenarbeit mit den depotführenden Kreditinstituten und dem Finanzbereich findet ein Risiko-Controlling statt.

Die Verwaltung überprüft regelmäßig die Wertentwicklung und die Positionierung in Richtung Risikoentwicklung und Laufzeitstruktur des Stiftungsvermögens und die Entwicklung der Risikostruktur. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.

Der Vorstand trifft seine Entscheidungen unter Einbeziehung der Empfehlungen und Beratung durch die Fachverwaltung der Hansestadt Lüneburg.

Unterstützt wird die Lüneburger Bürgerstiftung bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens von den Kreditinstituten der Region.

 

  1. Vermögensanlage

   a.  Anlageziele

Das Vermögen ist in seinem Bestand langfristig ungeschmälert zu erhalten. Vermögensschwankungen von einem Bilanzaufstellungszeitpunkt zum nächsten sind möglich und langfristig nicht vermeidbar. Dauerhafte Vermögensrückgänge sollen vermieden werden. Ein realer Vermögenserhalt wird angestrebt. Das Vermögen ist aktiv zu bewirtschaften, um einen angemessenen laufenden Ertrag zur regelmäßigen Verfolgung der Stiftungszwecke sicherzustellen.

    b. Anlagestrategie

Zur Erreichung des Stiftungszwecks verwendet die Stiftung die Erträge aus der Anlage ihres Vermögens. Für die Ertragserzielung werden Anlageformen ausgewählt, die ein hohes Maß an Sicherheit für den Kapitalerhalt bieten und gleichzeitig eine Ertragsausschüttung für die Förderung gemäß Stiftungszweck der Lüneburger Bürgerstiftung  ermöglichen.

Grundsätze:

  • Das Vermögen soll in ethisch-nachhaltigen Anlagen investiert werden, die als Mindestanforderung dem Stiftungszweck zumindest nicht widersprechen.

Bevorzugt soll ein wachsender Anteil in Wertpapiere von Unternehmen  investiert werden, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen, besonders in Investments im Bereich Bildung, sofern diese hinsichtlich Ausschüttung und Liquidität den aktuellen Marktstandard entsprechen.

  • Das Vermögen soll im Sinne einer Risikodiversifizierung national und international gestreut werden.
  • Breite Vermögensverteilung durch Aufteilung in verschiedene Anlageklassen:

Immobilien
Die Immobilie „Roter Hahn“ ist eng mit der Identität der Stiftung verbunden und soll grundsätzlich nicht veräußert werden.

Die übrigen Immobilien-Direktanlagen sind grundsätzlich veräußerbar. Der Gegenwert ist dann jedoch in Lüneburger Immobilien zu reinvestieren.

Offene Immobilienfonds dürfen ebenfalls erworben werden.

Renten
Einlagen bei deutschen Kreditinstituten (Sicht-, Termin, Spareinlagen), vorausgesetzt, dass das Kreditinstitut dem Einlagensicherungsfonds angehört.

Festverzinsliche Wertpapiere werden grundsätzlich in EUR-Währung erworben, das Mindestrating beträgt „BBB-„. Auf eine ausgewogene Streuung der Laufzeiten und Emittenten bzw. Schuldnern ist zu achten.

Aktien
Der maximale Aktienanteil bezogen auf das liquide Stiftungsvermögen beträgt 30 Prozent. Anteile in anderen Anlageklassen, z.B. in Mischfonds, sind in die Quote einzubeziehen. Einzelaktien werden nicht erworben. Der Kauf über Aktienfonds und ETFs ist ausdrücklich gewünscht. Die Bausteine sollen in Euro notieren.

Investmentfonds
Geldmarktfonds, Anleihen-, Renten-, Aktien-, Mischfonds sind zulässig, sofern diese von Kapitalverwaltungsgesellschaften geführt werden, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben.

Sonstige Anlagen
Im Rahmen einer möglichst großen Risikodiversifizierung und um gezielt sich ändernde Marktgegebenheiten zu berücksichtigen darf bis zu 10 % des liquiden Stiftungsvermögens in Anlagen investiert werden, die sich außerhalb der oben genannten Einschränkungen („Immobilien“, „Aktien“, „Renten“, „Investmentfonds“) bewegen. Als Beispiele seien hier Fremdwährungsanlagen in Hartwährungsländern genannt oder renommierte Emittenten, für die kein Rating vorliegt.

Liquide Mittel
Liquidität soll nur in der erforderlichen Höhe für die Erfüllung von zugesagten Förderungen jederzeit gegeben sein, d.h. für die Vorgaben der zeitnahen Mittelverwendung, jedoch ebenso für die notwendige Instandhaltung der Immobilien.

  1. Berichterstattung

Die Fachverwaltung legt jährlich mit dem Jahresabschluss eine Kapitalerhaltungsrechnung und die Portfolioergebnisse der zurückliegenden Berichtsperiode vor und erarbeitet mit dem Vorstand eine Empfehlung für die zukünftige Ausrichtung des Finanzanlagevermögens.

Anlageentscheidungen müssen dokumentiert werden. Unterstützt wird die Lüneburger Bürgerstiftung bei der Berichterstattung über die Entwicklung des Stiftungsvermögens von den depotverwaltenden Kreditinstituten der Region.

 

  1. Operative Umsetzung / Bankenbeziehung

Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wird die Vermögensanlage der Lüneburger Bürgerstiftung auf öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und Banken aus dem Genossenschaftssektor mit Bezug zur Region Lüneburg unter Beachtung der vorgenannten Richtlinien konzentriert.

 

  1. Gültigkeit der Anlagerichtlinie

Die vorliegende Vermögens- und Anlagerichtlinie tritt am 15.02.2017 für Neuanlagen in Kraft. Eine Überarbeitung der Anlagerichtlinie ist jährlich möglich. Sie ist für unbestimmte Zeit gültig.

 

Beschlossen vom Vorstand der Lüneburger Bürgerstiftung am 14.02.2017.