Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln

Fördervoraussetzungen

  • Finanziell unterstützt  werden
    • Projekte, die es sich zur Aufgabe gemacht haben,  das vertrauensvolle Miteinander von Jung und Alt zu stärken, Projekte, die Kommunikation und Verständnis zwischen den Generationen  anstiften und üben. 
    • Projekte, bei denen sich Jung und Alt für die Gemeinschaft engagieren,  
    • Projekte, die einen Vorbildcharakter haben und positive Impulse für das soziale Zusammenleben setzen.
  • Finanzielle  Beihilfen werden  für die Fortbildung in den Bereichen des Stiftungszwecks vergeben.
  • Die Projektarbeit soll gänzlich oder überwiegend mit ehrenamtlichen Helfern und Engagierten geleistet werden und diejenigen aktiv mit einbeziehen, für die das Projekt etwas bewirken soll.
  • Förderanträge können ausschließlich von Lüneburger Initiativen, Institutionen und Privatpersonen für Projekte in Lüneburg eingereicht werden. 
  • Die Förderung ist vornehmlich als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht. Die geförderten Projekte sollen nachhaltig wirken und sich langfristig selbst finanzieren. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Projekt mehrfach bezuschusst werden oder die Förderung über mehrere Jahre verlaufen. 

Es wird erwartet, dass die Antragsteller angemessene Eigenmittel einbringen. 

Wie Förderung beantragt wird 

  • Die Fördermittel werden einmal jährlich entschieden und ausgeschüttet.
  • Die schriftlichen Anträge  – s.  Antragsformular – müssen bis zum 30.1. in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
  • Die Entscheidung über die Projektförderung trifft der Vorstand.
  • Ablehnungen werden nicht begründet
  • Bewilligte Fördergelder können längstens 2 Jahre nach Förderzusage abgerufen werden.
  • Die Stiftung ist berechtigt, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über das Projekt zu berichten und erwartet, dass die Geförderten in ihren Veröffentlichungen die Lüneburger Bürgerstiftung als Förderer benennt.