Lüneburger Bürger haben ihrer Stadt seit je im Laufe der Jahrhunderte große und kleine Vermögen gestiftet, ihr Nachlässe vermacht, Grablegate vereinbart und sie mit Armen- und Stiftshäusern versorgt.
Überwiegend ist in den alten Akten als Stifterwiile Wohltätigkeit für junge und alte Lüneburger vermerkt. Zudem es gibt Testamente mit ganz präzisen Anweisungen, wie z.B. „für arme, fromme Dienstmägde eine neue Schürze und Schuhe zu Martini“ oder „ein dunkler Rock zur Konfirmation“. Häufig war das Vermögen dieser Stiftungen nicht hoch und ist im Laufe der Jahrhunderte so gering geworden, dass damit kaum mehr Erträge erwirtschaftet werden konnten.
In dieser Lage hat der Rat der Hansestadt Lüneburg 2005 entschieden:
Um die historischen Stiftungen den veränderten sozialen Verhältnissen angepasst verwalten zu können und gleichzeitig dem ursprünglichen Stiftungszweck möglichst nahe zu bleiben, werden 12 dieser Stiftungen (s. Seite „Historische Stiftungen“) mit neuer Satzung unter dem Namen Lüneburger Bürgerstiftung zusammengelegt.
Als Stiftungszweck wurde die Förderung in Jugend- und Altenhilfe, in Schulen und Kindertagesstätten vermerkt und gleichzeitig entschieden, Projekte zu unterstützen, die vor allem die Generationenverbundenheit in unserer Stadt, das solidarische Miteinander von Jung und Alt stärken.
Die Lüneburger Bürgerstiftung ist eine überparteilich, autonom handelnde gemeinnützige Stiftung der Bürger für Bürger der Hansestadt Lüneburg und führt die alte Stiftungstradition der Wohltätigkeit fort.
Das Kapital der Stiftung besteht aus den historischen Nachlässen, dazu gehört auch das wertvolle denkmalgeschützte Gebäudeensemble von 1478 „Roter Hahn“ in der Innenstadt. Die Lüneburger Bürgerstiftung wird auch gegenwärtig in Testamenten als Erbe eingesetzt und erhält Zuwendungen wohlmeinender Lüneburger Bürger, die den Stiftungszweck oder den Erhalt des Roten Hahn unterstützen wollen.