Die Lüneburger Bürgerstiftung ist seit dem 19. April 2005 Rechtsnachfolgerin dieser bisher von der Stadt verwalteten, rechtlich unselbstständigen Stiftungen und Vermögen:
- Testament von Erpensen (Stiftung)
Das Testament stammt aus dem Jahr 1482. Darauf wurde eine Familienstiftung gegründet. 1853 wurde die Stiftung in die Verwaltung des Magistrats der Stadt Lüneburg gegeben. Zweck der Stiftung ist nach dem Wortlaut des Testaments die Verwendung für „arme, fromme Dienstmägde zu (Ge-)Wand und Schuhe und für Arme“.Aus Stiftungsmitteln entstand das Rote-Hahn-Stift, in dem sozial Schwache leben. Dies wurde kraft Jahrhunderte alter Übung aus Stiftungsmitteln gefördert und bei der Stadt verwaltet. - Testament Carsten Ziehn (Stiftung)
Dieses Testament stammt von 1560/1566. Der Ertrag soll „zur Ausstattung armer Leute, Kinder, zum Erhalt armer guter Gesellen in studiies und zu anderem milden Gebrauch und Hospitalien, wo das ein ehrbarer Rat für ratsam ansehen wird“ verwendet werden. - Kühnau’sche Testament-Stiftung (Stiftung)
Das Testament ist von 1865 (ergänzt 1873/1877). Der Zweck wurde bereits 1968 an geänderte Verhältnisse angepasst. Es sollten Einkleidungsbeihilfen an bedürftige Lüneburger Konfirmanden gewährt werden. - Friedrich-Schecke-Stiftung (Stiftung)
Testament und Satzung stammen von 1903. Zweck der Stiftung soll sein „die Unterstützung verschämter bedürftiger Einwohner hiesiger Stadt und milde Zwecke anderer Art.“ - Dorette-Jacobi-Stiftung (Stiftung)
Das Testament stammt aus dem Jahr 1951. Die Erträge werden für städtische Altenheime verwendet. - Erna und Wilhelm Burmeister-Stiftung (Stiftung)
Diese Stiftung stammt aus dem Jahr 1988. Erträge aus dem Stiftungsvermögen werden für „soziale Einrichtungen/Zwecke“ verwendet. - Stiftungsfonds (a) für Beihilfen an Bedürftige (b) für Beihilfen an Schüler und Studenten (Stiftung)
Diese Stiftungsfonds wurden 1956 mit Genehmigung der Bezirksregierung auf Beschluss des Rates errichtet. Es wurden hierfür 17 bzw. 18 kleine Stiftungen zusammengelegt. Die älteste dieser Stiftungen stammte aus dem Jahr 1280. - Nachlass Iltzsche (1994) (freies Vermögen)
Diesen Nachlass erhielt die Stadt als Erbin. Das Vermögen wurden ihr ohne Auflage zur Verwendung hinterlassen. - Nachlass Rogas (1993), Nachlass Wilhelmine Vogelsang (1981) und Nachlass Waltke (1999) (freies Vermögen)
Diese Nachlässe wurden der Stadt zugewendet mit der Maßgabe, sie für städtische Altenheime einzusetzen. - Nachlass Hinderlich (1994) (freies Vermögen)
Die Stadt als Alleinerbin sollte den gesamten Nachlass für die „Ärmsten der Armen der Stadt Lüneburg“ verwenden. - Vermächtnis Sander (1999) (freies Vermögen)
Das Sozialamt der Stadt erhielt ein Vermächtnis „für die Betreuung minderbemittelter deutscher Familien (z.B. solcher, die aus dem Osten kommen)“. - Grablegate (freies Vermögen)
Personen, die nach ihrem Tode die Pflege ihres Grabes gewährleistet wissen wollen, schließen bereits zu Lebzeiten einen Grabpflegevertrag mit einer Gärtnerei für die Dauer der Pflegezeit des Grabes ab. Bei der Stadtsparkasse wird hierfür eine ausreichende Summe auf einem Sparkonto hinterlegt. Nach dem Tod der Person zahlt die Stadtsparkasse davon jährlich die Grabpflegekosten an die Gärtnerei, nachdem die Stadt geprüft hat, dass die in Auftrag gegebenen Arbeiten von der Gärtnerei erbracht wurden.
Diese Grabpflegeverträge enthalten folgenden Passus: „Verbleibt nach Ende der Pflegezeit noch ein Guthaben, soll der Restbetrag der Stadt Lüneburg für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stehen.“