Projektförderung

Das Ziel und der Stiftungszweck der Lüneburger Bürgerstiftung ist es, das solidarische Miteinander der Generationen zu fördern und die Verbundenheit und Zusammenarbeit von Jung und Alt in der Stadt zu stärken.
Es werden vornehmlich Projekte unterstützt die sich zur Aufgabe gemacht haben, die Kommunikation und das Verständnis zwischen den Generationen zu verbessern und mit den unterschiedlichen Stärken der Menschen, etwas Großartiges für die Gemeinschaft zu erreichen. Finanzielle Hilfe wird außerdem Projekten gewährt, die sich für die Verbesserung von Schulen und Kindertagesstätten einsetzen und die Jugend- und Altenhilfe der Stadt ausbauen. Wichtig ist vor allem, dass sie sich im Sinne des Stiftungszweckes für die Gemeinschaft engagieren, einen Vorbildcharakter haben und positive Impulse für das soziale Zusammenleben setzten.

Förderanträge können von Lüneburger Initiativen, Institutionen und Privatpersonen für eigene Projekte oder von ihnen geförderte Projekte eingereicht werden, die gänzlich oder überwiegend mit ehrenamtlichen Helfern und Engagierten arbeiten und diejenigen aktiv mit einbeziehen, für die das Projekt etwas bewirken soll. Die Förderung kann auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen und Organisationen erfolgen, die den gleichen Stiftungszweck haben.

Die Förderung ist vornehmlich als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht und stellt in der Regel eine einmalige Unterstützung dar. Die geförderten Projekte sollen nachhaltig wirken und sich langfristig selbstständig finanzieren. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Projekt mehrfach bezuschusst werden oder die Förderung über mehrere Jahre verlaufen. In den meisten Fällen wird erwartet, dass die Antragsteller angemessene Eigenmittel einbringen.

Zweimal im Jahr werden die ausgeschütteten Erträge der Stiftung an verschiedene Projekte vergeben. Der Vorstand trifft gemeinsam die Entscheidung, welche Projekte Unterstützung erhalten. Ablehnungen müssen dabei nicht begründet werden. Die Bewilligung von Fördermitteln kann mit Auflagen für die Gestaltung des Projektes verbunden sein. Die Zuwendung wird ausgezahlt, wenn der Antragsteller sie per Anforderungsformular abruft und kann von der Stiftung in Teilbeträgen abgegeben werden. Es gilt zu beachten, dass Fördergelder in einem Zeitraum von zwei Jahren abgerufen werden müssen und nach Ablauf der Zeit verfallen. Bei falschen Angaben oder einer Zweckentfremdung der Fördermittel ist die Stiftung befugt, eine bewilligte Zuwendung nicht auszuzahlen, zu kürzen oder eine bereits geleistete Zahlung zurückzufordern.
Außerdem ist die Stiftung berechtigt, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, über die geförderten Projekte zu berichten.